Rechtsprechung
VG Gießen, 01.07.2010 - 8 L 1716/10.GI |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 33i Abs 1 S 2 GewO
Spielhallenbetrieb - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Spielhallenbetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 47.88
Begriff der Spielhalle bei benachbarten Räumen
Auszug aus VG Gießen, 01.07.2010 - 8 L 1716/10
In einem Gebäude in mehrere Räume aufgeteilte Spielhallenbetriebe - wie vorliegend - können als einzelne Betriebe nur dann selbständig erlaubnisfähig sein, wenn diese räumlich so getrennt sind, dass bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätten optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, U.v. 27.03.1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244, 245).
- VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09
Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung
Entscheidend ist vielmehr, ob es einem durchschnittlichen Gaststättenbesucher möglich ist, sich von einem Geldspielgerät dieser Gaststätte zu einem Spielapparat einer anderen Gaststätte zu begeben, bzw. ob ein solches "Wandern" von einem Geldspielgerät zum nächsten auch durch verschiedene Gaststätten hindurch ohne formelles Verlassen einer der Gaststätten möglich ist (vgl. BVerwG, U. v. 27.03.1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244, 245; VG Gießen, B. v. 01.07.2010 - 8 L 1716/10 -, S. 3 BA). - VG Gießen, 11.07.2013 - 8 K 1277/12
Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung
Bezogen auf den Jugendschutz und das gesellschaftliche Interesse an einer Eindämmung des Glücksspiels sind nicht nur Fragen der Buchhaltung und des Speisenangebots entscheidend, sondern ob es einem durchschnittlichen Gaststättenbesucher möglich ist, sich von einem Spielgerät dieser Gaststätte zu einem Spielapparat einer anderen Gaststätte zu begeben bzw. ob ein solches "Wandern" von einem Geldspielgerät zum nächsten auch durch verschiedene Gaststätten hindurch ohne formelles Verlassen einer der Gaststätten möglich ist (vgl. BVerwG, U. v. 27.03.1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244, 245; VG Gießen, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI -, S. 8 UA; B. v. 01.07.2010 - 8 L 1716/10 -, S. 3 BA).